Bundesarbeitsgericht Erfurt: Leistungsschwache Mitarbeiter nicht ohne weiteres kündbar
04.04.2008
Bundesarbeitsgericht Erfurt: Leistungsschwache Mitarbeiter nicht ohne weiteres kündbar. Erfurt (RPO). Der Arbeitgeber kann einen leistungsschwachen Mitarbeiter nicht ohne weiteres entlassen. Liegen die Leistungen des Angestellten aber auf Dauer deutlich unter dem Durchschnitt, kann der Mitarbeiter aber seine vertraglichen Pflichten verletzt haben. So urteilte das Bundesarbeitsgericht.
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