Urteil des Oberverwaltungsgerichts: Verbraucher können gegen Abwasserbescheid klagen
04.04.2008
Urteil des Oberverwaltungsgerichts: Verbraucher können gegen Abwasserbescheid klagen. In Nordrhein-Westfalen droht 161 Städten und Gemeinden eine Klagewelle. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster sind ihre Abwasserbescheide rechtswidrig (Aktenzeichen 9 A 3648/04). Nach der Grundsatzentscheidung dürfen sie ihre Berechnungen nicht mehr ausschließlich an den Trinkwasserverbrauch koppeln – auch das Regenwasser, das in die Kanalisation fließt, muss in Zukunft getrennt erfasst und berechnet werden. "Damit hängt die Höhe der Abwassergebühr künftig auch von der Größe der versiegelten Fläche ab", sagt Heinz Wirz, Vorstandsmitglied beim Bund der Steuerzahler NRW.
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