Mönchengladbach: Doppelmord: Keine Anklage gegen Juristen
04.04.2008
Mönchengladbach: Doppelmord: Keine Anklage gegen Juristen. Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach können wegen möglicher Versäumnisse im Zusammenhang mit dem Rheydter Doppelmord nicht strafrechtlich belangt werden.
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